Für ein Wohnraumzweckentfremdungsverbot

Die Vereinigung der Haus- und Grundeigentümer in Göttingen kritisiert in einem offenen Brief an die Ratsmitglieder die Forderung eines neuen Wohnraumzweckentfemdungsverbotes.

Heute noch mit der Keule der Verfassungswidrigkeit zu wedeln, zeigt nur die Unkenntnis der längst entschiedenen Fragen eines Verbotes der Wohnraumzweckentfremdung, die in den 60iger und 70iger Jahren durch die Gerichte beantwortet wurden, als Klaus Steeck auf einem Plakat warnte: Deutsche Arbeiter: Die SPD will Euch Eure Villen im Tessin wegnehmen.

Kein Hauseigentümer muss im Rechtsstaat Deutschland heute, morgen und übermorgen um sein Eigentum fürchten.

„Die Forderung allerdings darüber nachzudenken, angesichts des eines berstend engen Wohnungsmarktes den Leerstand von Wohnraum zu nutzen, ist heute zuerst keine juristische, wohl aber ein humanitäre Konsequenz. In einer Zeit, in der Menschen in Turnhallen kampieren müssen und viele Menschen in unserer Stadt bezahlbaren Wohnraum suchen, ist es – um es freundlich zu formulieren – verfehlt, im Interesse explodierender Mietpreise den Leerstand von Wohnraum zu verteidigen,“ erklärt Christoph Lehmann für den SPD Stadtverband.