Für eine gerechte Verteilung der Flüchtlingskosten

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Mittel der Flüchtlingsunterbringung zwischen den Kommunen und Landkreisen in Niedersachsen gerecht und ohne jeden Abzug zu verteilen – gerecht ist nur eine Verteilung, die die tatsächlich anfallenden Kosten ausgleicht. Die Mittel sollen während des Geschäftsjahrs jedenfalls als Abschlag ausgezahlt werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Kommunen und Landkreisen die Gesundheitskosten der Flüchtlingsversorgung 1 zu 1 zu erstatten.

Beschluss der Delegiertenversammlung der SPD im Stadtverband Göttingen vom 08.12.2015