Geschwisterregelung bleibt!

Die Göttinger SPD Landtagsabgeordnete Gabriele Andretta teilt nach einem klärenden Gespräch in Hannover mit Kultusministerin Frauke Heiligenstadt, an dem auch der Göttinger Schuldezernent Siegfried Lieske teilgenommen hat, mit:

„Der entsprechende Paragraph § 59a im Niedersächsischen Schulgesetz, der die Aufnahme an Gesamtschulen regelt, findet weiterhin Anwendung für die Göttinger Gesamtschulen. Dort ist die Vorgehensweise für den Fall geregelt, dass an einer Schule die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt. Es entscheidet das Los, wobei das Losverfahren so durchgeführt werden kann, dass Geschwisterkinder vorrangig aufgenommen werden können. Gleichzeitig können zur Erreichung eines repräsentativen Querschnitts der Schülerschaft verschiedene Leistungstöpfe gebildet werden.

Ich freue mich über die klare Aussage aus Hannover. Eltern sollen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass der gemeinsame Schulbesuch von Geschwisterkindern möglich ist.“